Bauanzeigen

Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 m² usw. - § 26, Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen:
  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig