Gemeinderat-Bürgerfragestunde

Bürgerfragestunde

gemäß § 53 Oö. Gemeindeordnung

RICHTLINIEN:

  1. Die Bürgerfragestunde findet vor jeder Gemeinderatssitzung statt. Jeder Bürger hat die Möglichkeit über zwei Minuten eine Frage, eine Idee, einen Wunsch oder eine Kritik den Mitgliedern des Gemeinderates vorzutragen. Tagesordnungspunkte der aktuellen Gemeinderatssitzung können nicht behandelt werden.

  2.  Die Anmeldung erfolgt kurz vor der Fragestunde beim Bürgermeister. Sollte jemand aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können, wird er bei der nächsten Fragestunde vorgereiht. Wer bei der vorhergegangenen Fragestunde zu Wort gekommen ist, wird automatisch an die letzte Stelle gereiht.

  3. Wortmeldungen können auch schriftlich bis Montag vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung eingebracht werden. Dies gilt vor allem für Anfragen, zu deren Beantwortung der zuständige Referent Unterlagen benötigt. Nur dadurch ist eine zufriedenstellende Antwort gewährleistet. Adresse: Marktgemeinde Kremsmünster, Bürgerfragestunde Gemeinderat, Rathausplatz 1, 4550 Kremsmünster.

  4. Antworten gibt nur der Angesprochene bzw. der zuständige Obmann.

  5. Technischer Ablauf: Frage – Antwort, eventuell Zusatzfrage – Zusatzantwort. Sollte eine Frage nicht genau oder nicht im zeitlichen Rahmen beantwortet werden können, erfolgt je nach Wunsch entweder eine schriftliche Antwort oder eine Antwort bei der Bürgerfragestunde vor der nächsten Gemeinderatssitzung.