Bürgerfragestunde
gemäß § 53 Oö.
Gemeindeordnung
RICHTLINIEN:
- Die
Bürgerfragestunde findet vor jeder Gemeinderatssitzung statt. Jeder Bürger hat
die Möglichkeit über zwei Minuten eine Frage, eine Idee, einen Wunsch oder eine
Kritik den Mitgliedern des Gemeinderates vorzutragen. Tagesordnungspunkte der
aktuellen Gemeinderatssitzung können nicht behandelt werden.
- Die Anmeldung
erfolgt kurz vor der Fragestunde beim Bürgermeister. Sollte jemand aus
Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können, wird er bei der nächsten
Fragestunde vorgereiht. Wer bei der vorhergegangenen Fragestunde zu Wort
gekommen ist, wird automatisch an die letzte Stelle gereiht.
- Wortmeldungen
können auch schriftlich bis Montag vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung
eingebracht werden. Dies gilt vor allem für Anfragen, zu deren Beantwortung der
zuständige Referent Unterlagen benötigt. Nur dadurch ist eine
zufriedenstellende Antwort gewährleistet. Adresse: Marktgemeinde Kremsmünster,
Bürgerfragestunde Gemeinderat, Rathausplatz 1, 4550 Kremsmünster.
- Antworten gibt nur
der Angesprochene bzw. der zuständige Obmann.
- Technischer
Ablauf: Frage – Antwort, eventuell Zusatzfrage – Zusatzantwort. Sollte eine
Frage nicht genau oder nicht im zeitlichen Rahmen beantwortet werden können,
erfolgt je nach Wunsch entweder eine schriftliche Antwort oder eine Antwort bei
der Bürgerfragestunde vor der nächsten Gemeinderatssitzung.