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Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Kremsmünster auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung Amtssignatur der Bildmarke der Marktgemeinde Kremsmünster gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung: http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
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