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Mit 1. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024) in Kraft. Es enthält umfassende Regelungen zu Hundeanmeldung, Alltagstauglichkeitsprüfungen und besonderen Anforderungen für große Hunde und Hunde spezieller Rassen. Sämtliche Pflichten, Fristen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind im Gesetz klar definiert.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Amtstafel
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