Berichte aus dem Gemeinderat 10.10.19

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Marktgemeinde Kremsmünster

Landesgartenschau 2017 GmbH– Bilanz 2018
Seitens der LGS 2017 GmbH wurde der vom Steuerbüro Mayrhuber erstellte Jahresabschluss 2018 vorgelegt und vom Prüfungsausschuss und dem Gemeinderat geprüft. Die wirtschaftliche Situation lässt ein positives Ergebnis bei der Auflösung der Gesellschaft im Jahr 2022 erwarten.

Anlagevermögen der Gemeinde Kremsmünster
Durch die Umstellung der öffentlichen Buchhaltungen in Österreich ab 1.1.2020 auf ein in der freien Wirtschaft vergleichbares System ergeben sich neue Kennzahlen und Werte. Interessant ist insbesondere das Anlagenverzeichnis der Gemeinde Kremsmünster, welches einen Anschaffungswert von € 105.343.292,39 und einen Buchwert von € 64.964.089,32. Die jährliche Abschreibung beträgt rund 2,1 Millionen Euro.

Nachtragsvoranschlag 2019
Der Prüfungsausschuss und der Gemeinderat haben die im Nachtragsvoranschlag 2019 budgetierten Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts im Detail durchgearbeitet und geprüft.

Ordentlicher Haushalt: Der Nachtragsvoranschlag 2019 weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben von € 15.850.600,00 und somit ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Der Schuldenstand am Ende des Finanzjahres 2019 wird voraussichtlich € 9.175.500,00 betragen.

Außerordentlicher Haushalt: Der außerordentliche Haushalt wird im Finanzjahr 2019 voraussichtlich mit Einnahmen in Höhe von € 4.699.800,00 und Ausgaben in Höhe von € 4.851.500,00 insgesamt also mit einen Fehlbetrag in Höhe von € 151.700,00 abschließen.

Freizeitwohnungspauschale - Änderung der Gemeindeverordnung „Zuschlag zur Freizeitwohnungspausche“
Mit LGBL. 56/2019 erfolgte eine Novellierung des Oö. Tourismusgesetzes was eine Änderung der Gemeindeverordnung „Zuschlag zur Freizeitwohnungspausche“ nach sich zieht. Folgende Veränderung der am 13.12.2018 im Gemeinderat beschlossenen Verordnung im § 2 war erforderlich und milderte die Wirkung des Gesetzes ab:
§ 2 Abgabepflicht
(1) Der Abgabepflicht unterliegen die Freizeitwohnungen gem. § 54 Abs. 2 Oö. Tourismusgesetz 2018.
(2) Nicht als Freizeitwohnung gilt eine Wohnung, wenn seit mindestens fünf Jahren auf demselben Grundstück
1. zumindest eine Person durchgehend mit Hauptwohnsitz wohnt,
2. keine Wohnung als Gästeunterkunft verwendet wird und
3. nicht Personen wohnen, die keine nahen Angehörigen im Sinn des § 2 Abs. 7 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 sind. Ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich, solange dieser aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen aufgegeben werden muss.
(3) Nicht als Freizeitwohnungen gelten überdies Wohnungen, die nicht vermietet sind und im Eigentum einer gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung oder eines Unternehmens, dessen Betriebsgegenstand die Schaffung von Wohnraum ist, stehen.
Der Beschluss des Gemeinderates erfolgte mehrheitlich.

Ortsentwicklungskonzept 2030 - Vergabe der Erstellung eines Anforderungskataloges für die Ausschreibung eines städtebaulichen Konzeptes
In den nächsten Jahren ist durch verschiedene Entwicklungen eine starke Veränderung des Ortszentrums zu erwarten. Aus diesem Grund wird die Gemeinde ein Ortsentwicklungskonzept erstellen lassen. Das Ziel der Gemeinde ist ein städtebauliches Konzept mit Bebauungsplanvorschlägen. Dazu ist eine Erhebung der Rahmenbedingungen und eine Ausschreibung erforderlich. Von Ortsplaner Team M liegt ein Angebot über die Erstellung eines technischen Leistungskataloges für das Ausschreibungsverfahren für ein neues Ortsentwicklungskonzept, was Kosten von rund 10.000 Euro excl. USt für das Verfahren bedeuten würde. Die konkreten Kosten ergeben sich jedenfalls aus der Anforderung der Gemeinde.

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:
• Vergabe der Gemeinde am 10. Oktober 2019 im Gemeinderat
• Interne Arbeit der Gemeinde und Ausarbeitung mit Team M bzw. einem Vergabeexperten bis Weihnachten 2019
• Ausschreibung Jänner 2020 mit Frist bis Ende Februar 2020 (50 Tage)
• Vergabeprozess März/April 2020
• Vergabe in Mai-GR-Sitzung 2020

Der Vergabebeschluss des Gemeinderates erfolgte einstimmig.

Nachwahlen nach Rücktritt von GR Barbara Mörtenhuber (Fraktionswahl durch FPÖ-Fraktion)
Das freie Gemeinderatsmandat wurde von Herrn Hannes Abel angenommen.
Nachwahl eines Mitgliedes in den Bildungsausschuss: Hannes Abel
Nachwahl eines Mitgliedes in den Prüfungsausschuss: Hannes Abel
Nachwahl eines Ersatzmitgliedes in den Kulturausschuss: Harald Müller

Verlegung des Zuganges zum Tempetalwanderweg im Bereich der derzeitigen Liegenschaften In der Scheiben 10 - 12 nach neu In der Scheiben 12 - 14
Der Zugang zum Tempetalweg von der Straße „In der Scheiben“ aus erfolgt derzeit über Privatgrund. Die Besitzer der Wohnhäuser “In der Scheiben 12” und “In der Scheiben 14” ersuchten nun die Gemeinde um geringfügige Verlegung des Weges auf eigene Kosten, was vom Gemeinderat einstimmig genehmigt wurde.