Barrierefreier Zugang

Nur das Ergebnis zählt!

Nicht wie viele der Empfehlungen und Richtlinien für barrierefreies Internet umgesetzt wurden ist von Bedeutung, sondern letztlich zählt nur, welchen praktischen Nutzen die Besucher von guter Zugänglichkeit haben (http://www.accessiblemedia.at/praxis / 1.11.2006)

Dieser Meinung schließt sich das Team von www.kremsmuenster.at an. Wir versuchen stets die beste Lösung für beeinträchtigte Mitmenschen zu erreichen und über die Verpflichtung nach dem E-Government-Gesetz 2004, § 1, hinauszugehen. Probleme oder Anregungen melden Sie bitte an Reinhard Haider, haider@kremsmuenster.at. Die Marktgemeinde Kremsmünster wird sich so rasch als möglich um Verbesserungen bemühen.

Ab 14. November 2006 bietet die Website der Marktgemeinde Kremsmünster Barrierefreiheit auf höchster Stufe, mehr jedenfalls als im § 1 des E-Government-Gesetzes ab 1.1.2008 verlangt wird. Die Gemeinde bemüht sich,  den internationalen Standard "Triple A" des W3C-Konsortiums (www.w3.org) zu erfüllen. Die einzelnen Stufen nach den WAI-Richtlinien sind in der Kurzfassung wie folgt beschrieben:

WAI Konformitätsstufe A: Bereitstellung von Text für jedes Nicht-Text-Element (Bilder, Grafiken), Sprachauszeichnung.

WAI Konformitätsstufe AA: Zusätzlich zu A: Verwendung von CSS (Cascading Style Sheets) statt Bildern, Verwendung von Farbkontrasten, skalierbare Schriften.

WAI Konformitätsstufe AAA: Zusätzlich zu AA: Keine Verwendung von Tabellen zu Layoutzwecken, Überschriften und Aufzählungen mit den entsprechenden Auszeichnungen.

In der Praxis haben wir auf folgende Elemente besonderen Wert gelegt:

Trennung von Inhalt und Layout

freie Vergrößerung des Bildschirmes (variable statt fixe Größen, z.B. durch Drücken der Strg-Taste und Drehen des Mausrades),

alternative Texte für alle Bilder und Grafiken,

allgemeine Benutzerfreundlichkeit und barrierefreie Programmierung für Screenreader (z.B. Window Eyes).

Tastatur-Kurzbefehle (sogenannte AccessKeys)
Viele Browser bieten die Möglichkeit durch Verwendung einer bestimmten Tastenkombination zu einem bestimmten Bereich zu gelangen. Der Belegung der Accesskeys liegt die Empfehlung der "Schweizerischen Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung - Zugang für alle" zugrunde. Folgende Kurzbefehle werden unterstützt:

Taste + 0: Startseite
Taste + 1: Navigation (mit TAB werden die Menüpunkte ausgewählt)
Taste + 2: Inhalt
Taste + 3: Kontakt
Taste + 4: Sitemap
Taste + 5 Suche

Die Tasten, die gemeinsam mit den Accesskeys gedrückt werden müssen, sind vom Browser und auch vom verwendeten Betriebssystem abhängig. Unter Windows muss in der Regel die Taste "Alt" gefolgt vom Accesskey und Enter gedrückt werden. Weiters: Mozilla Firefox 2 (Windows, Linux): Alt+Shift+[Accesskey]+Enter - Opera 9 (Windows oder Mac) : Shift+Esc+[Accesskey]+Enter - Internet Explorer 5.2 (Mac), Safari 1.2 (Mac), Firefox (Mac): STRG+[Accesskey]+Enter

Laufend wird auch an einer leichter verständlichen Sprache gearbeitet.

Was sind die WAI-Richtlinien?

Die WAI-Richtlinien sind durch die Europäische Kommission empfohlen und finden in Europa breite Anerkennung. WAI unterscheidet zwischen drei Konformitätsstufen, die insgesamt ein Höchstmaß an Barrierefreiheit gewährleisten. Die WAI-Richtlinien liefern fundierte Anhaltspunkte zur barrierefreien Programmierung. WAI (Web Accessibility Initiative) ist eine Initiative des W3C (World Wide Web Consortium), die sich ausschließlich den Standards der Barrierefreiheit widmet. Im W3C - als "höchster Instanz" zur Abstimmung von Standards im Internet - sind die maßgeblichen IT-Entwickler wie zum Beispiel Microsoft, Sun oder Oracle vertreten. Die WAI-Richtlinien im Internet: http://www.w3.org/WAI/

 

(accessibility statement der Marktgemeinde Kremsmünster, 14.11.2006, Ergänzung: 18.7.2008)