Berichte aus dem Gemeinderat vom 15. Dezember 2016

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Marktgemeinde Kremsmünster

Semesterticketförderung für Studentinnen und Studenten - Fortführung

Der Kremsmünsterer Gemeinderat hat im Jahr 2014 einstimmig eine Studentenförderung beschlossen. Im Jahr 2015 beantragten 41 Studenten diese Förderung, was zu Ausgaben von 3.240 Euro führte, im Jahr 2016 gab es einen bedeutenden Anstieg (bis Ende Oktober 2016) auf 64 Anträge mit Kosten für die Gemeinde in Höhe von 5.385 Euro.

Folgende Richtlinien für Semesterticketförderung für Studentinnen und Studenten wurden nun unbefristet und einstimmig beschlossen:

Studenten haben die Möglichkeit eine Förderung bei der Marktgemeinde Kremsmünster zu beantragen, die die Mehrkosten beim Entfall der Vergünstigung eines Semestertickets abgelten. Folgende Unterlagen müssen im Bürgerservice der Gemeinde formlos zur Förderung vorgelegt werden:

•               Nachweis des bestehenden Hauptwohnsitzes in Kremsmünster (Stichtag 31. Oktober) - Abfrage im Meldeamt genügt

•               Beleg über den Kauf des nicht vergünstigten Semestertickets (Differenz zu geförderten Ticket angeben)

•               Inskriptionsbestätigung oder ähnliches der jeweiligen Universität oder Fachhochschule

Die Förderung ist mit max. 100 Euro pro Semester beschränkt und gilt für alle Verkehrsbetriebe in den Hochschulstädten, die Vergünstigungen mit einer Hauptwohnsitzmeldung koppeln.

 

Wirtschaftshof der Gemeinde - Ankauf von zwei Kommunalfahrzeugen

Die beiden Kommunalfahrzeuge Holder (Alter: 7 Jahre) und Ladog (Alter: 11 Jahre) sind bereits in die Jahre gekommen und erfüllen nicht mehr den sich ändernden Aufgabenbereich des Wirtschaftshofes. Aus diesem Grund wurden zwei neue Kommunalfahrzeuge „Citymaster 1600“ angekauft und per Leasing finanziert. Hauptverwendungszweck als Kehrmaschine (neu), Winterdienst, Ortsverschönerung und Blumengießen (neu: speziell für Landesgartenschau in einer Höhe von bis zu 4 Metern). Der Beschluss des Gemeinderates erfolgte mehrheitlich.

Zur Finanzierung trägt auch das Interesse der Gemeinde Rohr an der Kehrmaschine bei. Details sind noch zu klären, jedenfalls können hier noch Förderungen aus dem „Kooperationsfonds“ des Landes lukriert werden.

 

Voranschlag 2017

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2017 sieht im ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 14.130.300,00 vor und kann somit ausgeglichen erstellt werden.

Grundsteuer:

Die Höhe der Grundsteuer A beläuft sich auf rund € 38.000,00. Das Aufkommen an der Grundsteuer B wird mit € 560.000,00 veranschlagt.

Kommunalsteuer:

Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer sind von 2.800.000,00 Euro im Jahr 2010 auf € 3.531.337,09 im Jahr 2015 gestiegen. Für das Finanzjahr 2017 werden demnach € 3.713.400,00 veranschlagt. Der Anteil der Kommunalsteuer an den gesamten ordentlichen Einnahmen liegt bei rund 26 %.

Abgabenertragsanteile:

Der Marktgemeinde Kremsmünster wurde für den Voranschlag 2017 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 5.255.000,00 bekanntgegeben.

Entwicklung SHV-Umlage und Krankenanstaltenbeitrag:

Gegenüber dem Jahr 2016 steigt die SHV-Bezirksumlage um € 143.400,00 auf € 2.438.000,00, dies sind 6,25 %. Die Krankenanstaltenbeiträgen steigen auf € 1.463.400,00 (2016: € 1.286.500,00), 

Kindergärten, Krabbelstuben, Hort, Nachmittagsbetreuung Tagesmutter für Schulkinder:

Insgesamt muss die Marktgemeinde Kremsmünster im Jahr 2017 € 553.600 (NVA 2016:

€ 588.400) zur Deckung der Betriebsabgänge in den Kindergärten, der Krabbelstuben, des Horts und der Nachmittagsbetreuung von Schulkinder durch eine Tagesmutter in der Volksschule Kremsmünster aufbringen. Der Abgang für den Kindergarten-Transport beträgt € 22.200,00 (2016: € 24.500,00).

 

Personalausgaben:

Die Aufwendungen für das aktive Personal belaufen sich im Finanzjahr 2017 auf € 2.128.700,00 (2016: € 2.079.700,00). Das sind rund 15,1 % der ordentlichen Ausgaben.

 

Schulden und Annuitätendienst:

Der Schuldenstand am Ende des Finanzjahres 2017 wird voraussichtlich € 9.754.900,00 betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich am Ende des Jahres 2017 bei 6.539 Einwohnern auf € 1.491,80 (NVA 2016: € 1.544,00) pro Einwohner.

 

Leasing:

Die Belastung aus den Leasingverpflichtungen wird im kommenden Finanzjahr € 333.500,00 ausmachen.

 

Wasser, Kanal, Abfall:

Die Wasserbezugsgebühr für 2017 wird mit € 1,51 pro Kubikmeter Wasser (unverändert gegenüber 2014) festgesetzt. Die Kanalbenützungsgebühr ist erlassgemäß von € 3,61 auf € 3,68 zu erhöhen. Die Abfallgebühren und andere Gemeindegebühren und -tarife werden für 2017 ebenfalls um den Wert der Inflation 0,85% erhöht.

 

Außerordentlicher Haushalt:

Im außerordentlichen Haushalt sind für das Finanzjahr 2017 Einnahmen von € 2.128.500,00 und Ausgaben in Höhe von € 2.708.800,00 (inkl. Abwicklung Vorjahre) vorgesehen, dies ergibt somit einen Fehlbetrag von € 580.300,00, der großteils durch zugesagte Fördermittel gedeckt ist.

 

Stadtumlandregion Kremsmünster, Bad Hall, Pfarrkirchen und Rohr im Kremstal

Das Zentrum Kremsmünster und die mit ihm in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang stehende (Stadt-)Gemeinden  Bad Hall, Pfarrkirchen und Rohr im Kremstal beabsichtigen, zur Stärkung ihrer stadtregionalen Wettbewerbsfähigkeit, zur effizienteren Aufgabenerfüllung und zur Weiterentwicklung eines attraktiven Lebensraumes für die Bevölkerung, die wechselseitige interkommunale Zusammenarbeit aufzubauen bzw. die bereits bestehende interkommunale Zusammenarbeit entsprechend zu erweitern und zu vertiefen. Dies soll insbesondere durch die gemeinsame Planungsarbeit in folgenden Bereichen ihren Niederschlag finden und Förderungen von bis zu 85 % auslösen:

 

-           Allgemeine stadtregionale Strategiefelder (Wirtschaft, Ökologie, Klima, Demografie, Soziales)

-           Raumspezifische stadtregionale Strategiefelder (Räumliches Leitbild)

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Abschluss einer Grundsatzvereinbarung für eine interkommunale Kooperation.

 

Beitrittsansuchen der Marktgemeinde Kremsmünster zum Österreichischen Städtebund

Neben dem Österreichischen Gemeindebund, der die kleineren Gemeinden vertritt, ist der Österreichische Städtebund Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs. 3) ausdrücklich erwähnt. Der Österreichische Städtebund ist in den Gesetzesvorbereitungsprozess eingebunden und nimmt unter anderem jährlich zu rund 100 bundesgesetzlichen Regelungen aus der Sicht der Städte und Gemeinden Stellung und bietet seinen Mitgliedsgemeinden viel Information. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kremsmünster jährlich 1.096,24 Euro.

Der Oö. Gemeindebund bleibt Vertretung und wichtiger Ansprechpartner der Marktgemeinde Kremsmünster in rechtlichen Angelegenheiten, aber auch bei Schulungen und Vertretung gegenüber dem Land Oberösterreich.

Kremsmünster ist immerhin im Ranking der Gemeinden in Oberösterreich an 27. Stelle (von 442) bzw. an 165. Stelle in Österreich (von 2100).

Mehrheitlich hat der Gemeinderat das Ansuchen um Aufnahme im Österreichischen Städtebund beschlossen.

 

Vereinbarung zur Trägerschaft der Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Kremsmünster mit dem Oö. Familienbund

Zum Zwecke der Nachmittagsbetreuung von Kindern, die nicht im dreigruppigen Hort Platz finden, wurde in der Volksschule Kremsmünster ein Raum eingerichtet und mit dem OÖ. Familienbund eine Vereinbarung zur Betreuung erstellt. Wesentliche Punkte daraus sind:

 

-           Gruppengröße bis zu 10 Kinder

-           Öffnungszeiten wie der Hort Kremsmünster bzw. in Absprache mit den Eltern

-           Personal: Arbeitgeber ist der Oö. Familienbund

-           Elternbeiträge: werden vom Oö. Familienbund eingehoben

-           Abgangsdeckung: ein eventueller Abgang wird von der Gemeinde dem Oö. Familienbund ersetzt bzw. ein eventueller Überschuss der Gemeinde überwiesen

 

Diese Vereinbarung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Parken im Zentrum von Kremsmünster

Auf Grund der umfangreichen Umbauarbeiten am Marktplatz und auf der Hauptstraße war es erforderlich, eine neue Einteilung der Parkflächen in Kurzparkzone und Dauerparkplätze zu überlegen. Folgende Beschlüsse wurden nach eingehender Diskussion mehrheitlich gefasst:

 

•               Der Telekom-Parkplatz in der Spitalgasse wird für 2 Jahre (Vorgabe der Telekom) durch die Gemeinde angemietet; Kosten pro Parkplatz: 42 Euro inkl. Ust.

•               Vermietung der Parkplätze um 30 Euro inkl. Ust. pro Monat an Gewerbebetriebe, Bewohner, … und „Abschrankung“ oder eine ähnliche Maßnahme zum Absichern der Parkplätze für die Mieter

•               Kurzparkzone im gesamten Zentrumsbereich, außer Häuserzeile rechts am Marktplatz bleibt Dauerparkplatz

•               Kurzparkzone Mo-Fr 8-18 und Sa 8-12 Uhr (um eine Stunde verkürzt), 90 min Parkzeit bleibt

•               Rechtsvorrang im Zentrumsbereich wird abgelehnt