Bundespräsidentenwahl am 4.12.2016 - Informationen

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Als neuer Wahltermin für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 86/2016 der 4. Dezember 2016 kundgemacht. Als Stichtag gilt der 27. September 2016. Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl (4. Dezember 2016) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

Im November erhält jeder Wähler eine amtliche Wahlinformation durch die Post zugestellt. Mit dieser amtlichen Wahlinformation werden Sie über die Möglichkeit der Stimmabgabe informiert.

Wahltag ist Sonntag, 4. Dezember 2016, in der Zeit vom 7:00 bis 15:00 Uhr. Achtung: Neues Wahllokal im Sprengel III-Krühub ist die Volksschule Krühub (anstelle ehem. Gasthaus Baum mitten in der Welt).

Nehmen Sie zur Wahl den gekennzeichneten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und ein Ausweisdokument mit. Sie erleichtern damit die Arbeit der Wahlbehörde!

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. Mit der amtlichen Wahlinformation erhalten Sie gleichzeitig eine Anforderungskarte die Sie uns portofrei mit dem beiliegendem Kuvert übermitteln können. Verfügen Sie über einen Internetzugang, bitte die Antragstellung über den Link auf unserer Homepage oder

https://www.wahlkartenantrag.at

durchführen. Beachten Sie aber bitte, dass die schriftliche Antragstellung bis Mittwoch, 30. November 2016, 12:00 Uhr sein muss. Stellen Sie so früh wie möglich Ihren Antrag! Persönlich können Sie Anträge auf eine Wahlkartenausstellung bis Freitag, 2. Dezember 2016, 12:00 Uhr im Gemeindeamt durchführen.

Sollten Sie bereits Wahlkarten beantragt haben, sind diese Anträge ungültig. Falls Sie für die Wahlwiederholung am 4.12. wieder eine Wahlkarte benötigen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, haben Sie einerseits die Möglichkeit, Ihre Stimme mittels Briefwahl (der genaue Vorgang mittels Briefwahl kann dem der Wahlkarte beigelegten Informationsblatt „Informationen betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016“ entnommen werden) abzugeben oder am Wahltag vor einer Wahlbehörde im Inland zu wählen. In diesem Fall bitte die Wahlkarte sorgfältig verwahren und am Wahltag ins Wahllokal mitnehmen.

Sollten Sie durch mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahllokal nicht aufsuchen können, so nützen Sie bitte die Briefwahl. Falls Sie jedoch eine besondere Wahlbehörde wünschen, wird Sie eine fliegende Wahlkommission besuchen. Voraussetzung ist jedoch auch, dass Sie über eine Wahlkarte verfügen – daher ist auch in diesem Fall eine Wahlkarte zu beantragen.

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