Freistromtage für sozial Bedürftige und für alle

Freistromtage für sozial Bedürftige und für alle

Freistromtage für alle

Alle Haushaltskunden/innen der Energie AG und Linz AG erhalten im Jahr 2010 einmalig drei (zusätzliche) Freistromtage. Der Betrag wird bei der Jahresrechnung abgezogen.

Die Freistromtage erhalten Sie, wenn Sie zwischen 1. Februar und 31. März

  • Ihren Energieversorger entweder telefonisch, brieflich, per FAX oder E-Mail kontaktieren – Kundennummer nicht vergessen!
  • oder das Formular auf www.arbeiterkammer.com nutzen

Freistrommonat für sozial Bedürftige

Haushaltskunden/innen der Energie AG und Linz AG, die Wohnbeihilfe, einen Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe oder eine Ausgleichszulage zur Pension beziehen, erhalten im Jahr 2010 einmalig ein Freistrommonat. Der Betrag wird bei der Jahresrechnung abgezogen.

Die Freistromtage erhalten Sie, wenn Sie zwischen 1. Februar und 31. März

  • die Kopie des Nachweises über die soziale Bedürftigkeit an Ihren Energieversorger schicken: per Post, per FAX oder eingescannt per Mail – Kundennummer nicht vergessen!

Als Nachweis gilt

  • für die OÖ. Wohnbeihilfe der Bescheid bzw. das Info-Schreiben zum Freistrommonat, das das Land OÖ an die Wohnbeihilfenbezieher/innen ausschickt
  • für den OÖ. Heizkostenzuschuss der Kontoauszug der Überweisung
  • für die Sozialhilfe der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft
  • für die Ausgleichszulage die Verständigung über die Pensionshöhe, die zu Jahreswechsel zugeschickt worden ist

Kontakt-Daten: Energie AG, Serviceteam, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz.

Tel.: 0800/818000, FAX: 0800/818001, E-Mail: service@energieag.at .

Für weiter Auskünfte steht Ihnen Regina Huber, Sozialabteilung Marktgemeinde Kremsmünster, Tel. (07583) 52 55-24, zur Verfügung.

03.02.2010

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