Haus- oder Hofzufahrt - Kostenzuschuss für die Staubfreimachung

Für nicht bereits bezuschusste Maßnahmen übernimmt die Gemeinde die Ausbau- und Asphaltierungskosten bis max. 30 % abzüglich eines Eigenanteiles von 20 lfm. Einholung von Detailinfos am Gemeindeamt vor Baubeginn unbedingt notwendig.

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