Gewerbeförderung

Gültigkeit ab 1. April 2007: Für die Schaffung von gänzlich neuen Arbeitsplätzen, das sind solche, die nicht auch bereits in einer anderen Gemeinde schon bestanden haben, wird eine Gewerbeförderung in Höhe von 50 % der Kommunalsteuer für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Dem jährlich zu stellenden Ansuchen sind die entsprechenden Nachweise wie die Jahreserklärung Kommunalsteuer vom beantragten Förderungsjahr, die GKK-Jahresbeitragserklärung und die Dienstverträge der neuen Mitarbeiter beizulegen. Weiters ist der Nachweis darüber zu liefern, wie viele Arbeitsplätze im Jahr vor der Antragstellung bestanden haben.

(GR-Beschluss vom 29. März 2007)

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