Blühstreifen entlang öffentlicher Straßen – Förderung

Für die Anlage eines Blühstreifens in der Breite von 3-6 m entlang öffentlicher Straßen gewährt die Gemeinde laut Gemeinderatsbeschluss vom 28. März 2019 eine Förderung. Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt 5.000 Euro pro Jahr für diese Aktion. 

Pro Laufmeter gibt es eine Förderung in Höhe der Saatgut- und Anbaukosten. Die Rechnung dafür stellt der Maschinenring an die Gemeinde. Als Nachweis dient die Rechnung sowie ein Auszug aus dem Flächenblatt beim Mehrfachantrag für die AMA. Die Koordination übernimmt die Ortsbauernschaft. 

Grund für die Förderung: Landschaftsbild, Bienenschutz, Nahrungsvielfalt für Insekten, Bewusstseinsbildung, Verkehrssicherheit.

Zuständig